Errichtung von vier Stauanlagen
Ziel des neuen Wassermanagements ist es, natürliche winterliche Hochwasserstände vorübergehend im Großen Meer zurückzuhalten, während gleichzeitig die umliegenden Flächen wie bisher entwässert werden. Voraussetzung dafür ist die Möglichkeit, die Wasserstände im Großen Meer von denen seiner Zu- und Abflüsse und von denen der umliegenden Flächen zu trennen. Dies wird durch den Bau von vier gleichartigen Stauanlagen erreicht:
Im Bereich der Süderriede wird durch die hier geplante vollständige Abtrennung des Marscher Tiefs vom Großen Meer keine Stauanlage erforderlich.
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der Standort von Stauanlage Nr. 1. Sie sollte ursprünglich in der vorhandenen Verbindung zwischen Großem Meer und Marscher Tief errichtet werden. Aber die inzwischen realisierte Variante bietet im Vergleich dazu gleich mehrere Vorteile:
Stauanlagen
Errichtet wurden bzw. werden Stahlbetonbauwerke, die für ein maximales Rückhalteziel von NN - 1,10 m ausgelegt sind. Die Sohltiefe der Anlagen orientiert sich an der vorhandenen Gewässersohle und beträgt NN -2,50 m bzw. für Nr. 1 NN -2,70 m. Die Gründung der Stauanlagen erfolgt durch die Umfassungsspundbohlen der Baugrube und durch drei Stahlpfähle im mittleren Bereich. Eine Umläufigkeit des gestauten Wassers wird durch Flügelwände verhindert, die seitlich mit Boden angefüllt und begrünt wurden bzw. werden. Die Sohlen- und Böschungssicherung erfolgt durch Wasserbausteine, die auf den ersten Metern vermörtelt wurden bzw. werden.
Im abgesenkten Zustand liegen die Stauklappen flach auf der Bauwerkssohle auf dem Niveau der Gewässersohle, so dass die Stauanlagen voll schiffbar und für Gewässerorganismen durchgängig sind. Sie werden mittels einer Zahnstange und eines Motors bewegt, der aus Hochwasserschutzgründen über NN -0,70 m liegt. Zusätzlich gibt es einen (gegen unbefugte Nutzung gesicherten) Handbetätigungsmechanismus.
Wird nach einem Stauvorgang die Stauklappe etwas abgelassen, entsteht an der Unterklappe ein schmaler Spalt, durch den das gestaute Wasser strömt und abgelagerten Schlamm fortspült. Wird die Stauklappe dann weiter abgelassen, wird der Schlamm durch die entstehenden Turbulenzen weiter fortgespült. Durch diese Bauart wird sichergestellt, dass sich beim vollen Absenken der Klappe hinter dem Scharnier kein Schlamm mehr befindet, der ein vollständiges Absenken verhindern könnte. Sollte wider Erwarten doch noch Schlamm hinter der Klappe anstehen, wird dieser beim Ablassen der Klappe vom Scharnier aus in eine Vertiefung der Sohle gedrückt.
Die Stauanlagen sind soweit wie möglich an das Geländeniveau angepasst, damit keine Störung des Landschaftsbildes entsteht. Nur die Steganlagen und der Elektromotor erheben sich über das angrenzende Gelände, bei geschlossener Stauklappe auch die Zahnstange. Aus der Nähe sichtbar sind außerdem Teile der Stahlbetonwände und die Holme der Flügelspundwände.
Die beiden nördlichen Stauanlagen (Nr. 1 und 2) werden an den Seiten mit Halteleinen ausgerüstet, die Wassersportlern die Querung des Bauwerkes erleichtern sollen. Stauanlage 1 wurde außerdem mit Wartedalben versehen. Zur Stauanlage am Heikeschloot (Nr. 3) gehört auch eine Slipanlage, die dem Berufsfischer (der auch diesen Teil des Großen Meeres nutzen darf) im Staufall einen direkten Zugang zum Südteil des Großen Meeres gewährt.
Zuwegungen zu den Stauanlagen
Die Stauanlagen haben bzw. erhalten jeweils geschotterte Zuwegungen, die gewährleisten, dass Kontroll- und Wartungsfahrzeuge jederzeit zu den Anlagen gelangen können. Ihre Nutzung ist darüber hinaus nur für Berechtigte, wie beispielsweise den Berufsfischer oder die Reithschneider, zulässig. Sie sind daher durch Schranken bzw. Tore gesperrt. Eine Ausnahme ist der Weg auf dem Leitdamm, er ist sowohl Zuwegung zur Stauanlage wie auch Bestandteil des 3-Meere-Weges.
Weg auf dem Leitdamm
Die Kabel für die Energieversorgung und die Steuerung der Anlagen werden parallel zu den Zuwegungen als Erdkabel verlegt. Dort wo dazu Gewässer gequert werden müssen, werden diese unterdükert.