Betrieb der Stauanlagen
Mit dem Betrieb der Stauanlagen werden sowohl ökologische wie auch wasserwirtschaftliche Ziele verfolgt. Einerseits dient die vorrübergehende Rückhaltung von natürlichen winterlichen Hochwässern dazu, die Röhrichte besser mit Wasser zu versorgen, um ihre Vitalität und ihre Gewässerreinigungsfunktion zu stärken. Andererseits ermöglichen die Stauanlagen auch eine flexiblere Nutzung der Hochwasserretentionsfunktion des Großen Meeres sowie eine energetisch und wirtschaftlich günstigere Abführung des Hochwassers.
Regeln für den Betrieb der Stauanlagen
Für den Betrieb der Stauanlagen gelten die nachfolgenden Regeln. Sie geben den Rahmen vor, innerhalb dessen der Entwässerungsverband, unter Berücksichtigung der verschiedenen Interessen, über den Einsatz der Stauanlagen entscheidet. Neben dem Hochwasserschutz und den ökologischen Zielen des neuen Wassermanagements, wird der Verband dabei auch die übrigen Belange, wie beispielsweise Fischerei, Reithschneiderei und Wassersport, beachten.
Am Ende eines Rückhalteereignisses entscheidet der I. Entwässerungsverband Emden nach hydrologischen und ökologischen Gesichtspunkten, ob alle oder zunächst nur gezielt einzelne Stauanlagen geöffnet werden und ob die Stauklappen sofort ganz oder langsam und sukzessive abgesenkt werden. Durch gezieltes Öffnen einzelner Stauanlagen kann die Räumkraft des Wassers genutzt werden, um Treibsel, Schlamm und Sedimente auszuschwemmen.
Was passiert, wenn ein Hochwasser höher als NN - 1,10 m ist?
Um die Hochwasserrückhaltefunktion des Großen Meeres voll auszuschöpfen, wird der Entwässerungsverband die Stauklappen grundsätzlich erst dann schließen, wenn der Hochwasserscheitel überschritten und die Pegelganglinie abfallend ist. Erreicht ein natürliches Hochwasser einen Höchststand, der oberhalb des maximalen Stauzieles von NN -1,10 m liegt, wird der Wasserstand im Großen Meer zusammen mit dem des übrigen Verbandsgebietes mindestens bis NN -1,10 m abgesenkt, bevor gegebenenfalls die Stauanlagen geschlossen werden.
Was ist, wenn es ein zweites Hochwasser gibt?
Lassen die Wettervorhersagen während eines Rückhalteereignisses ein zweites Hochwasser erwarten, wird der Entwässerungsverband bei Bedarf den Stauvorgang abbrechen und rechtzeitig vor dem nächsten Hochwasser wieder das Rückhaltevolumen des Großen Meeres bereitstellen.
Sollte ein zweites Hochwasser so unerwartet auftreten, dass das Rückhaltevolumen des Großen Meeres nicht rechtzeitig wieder bereitgestellt werden kann, kann es dennoch schadlos über die Mündungsbauwerke abgeführt werden - wie die hydraulischen Berechnungen des NLWKN Aurich gezeigt haben. Sollte dieses zweite Hochwasser höher als NN - 1,10 m auflaufen, kann das Speichervolumen des Großen Meeres oberhalb des maximalen Rückhaltezieles genutzt werden.
Was passiert, wenn eine Stauanlage defekt ist?
Wenn sich eine Stauklappe nicht schließen lässt, kann ein Hochwasser nicht im Großen Meer zurückgehalten werden. Das Große Meer ist dann - wie gegenwärtig auch - ein ungeregeltes Rückhaltebecken. Versagt eine Stauklappe während eines Rückhaltevorgangs, dann fließt das Wasser durch diese Stauanlage ab. Dabei verteilt es sich auf das verzweigte System von Vorflutern und verursacht auch einen leichten Rückstau in die Oberläufe. Auch für diesen Fall gilt: Das ablaufende Wasser überschreitet nicht den Stand des vorangegangenen Hochwassers bzw. den des maximalen Stauzieles von NN - 1,10 m, es kann also nicht über die Ufer der Vorfluter treten. Die Fließgeschwindigkeit in den Gewässern wird sich dabei nur geringfügig erhöhen, so dass keine Schäden an den Ufern entstehen.