Vereinfachte Flurbereinigung Großes Meer
Das Flurbereinigungsverfahren ist ein wichtiges Instrument zur Umsetzung des Regionalentwicklungskonzeptes, denn damit können die Flächen für die verschiedenen Maßnahmen lagerichtig bereit gestellt werden. Die Flurbereinigung Großes Meer wurde mit Beschluss des Amtes für Agrarstruktur Aurich (heute Amt für Landentwicklung des LGLN Aurich) vom 02.02.2004 eingeleitet.
Ziele der Flurbereinigung Großes Meer sind
Die Teilnehmergemeinschaft
Als Teilnehmer sind an einem Verfahren und den Maßnahmen einer Flurbereinigung die Eigentümer und Erbbauberechtigten der Grundstücke im Verfahrensgebiet beteiligt. Sie bilden die Teilnehmergemeinschaft (TG), die durch den Flurbereinigungsbeschluss als Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet wird. Die Teilnehmergemeinschaft wählt einen Vorstand, der sie vertritt.
Beteiligt an einem Flurbereinigungsverfahren sind aber auch beispielsweise die betroffenen Gemeinden, Wasser- und Bodenverbände und die landwirtschaftliche Berufsvertretung.
Der Wege- und Gewässerplan (WGP) ...
... heißt eigentlich Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen oder Plan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG).
Für die Flurbereinigung Großes Meer hat den Wege- und Gewässerplan die damals als obere Flurbereinigungsbehörde noch zuständige Bezirksregierung Weser-Ems mit Datum vom 08.12.2004 genehmigt. Eine 1. Änderung des Planes wurde dann am 16.02.2006 vom zu der Zeit zuständigen Amt für Landentwicklung der Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften (GLL) in Aurich genehmigt. Inzwischen hat es weitere Änderungen gegeben und die GLL heißt LGLN (Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen).
Mit dem Wege- und Gewässerplan wurde das von der Teilnehmergemeinschaft (TG) der Flurbereinigung Großes Meer entwickelte Wegebauprogramm einschließlich der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft genehmigt. Dieses Wegebauprogramm sieht ausschließlich den Ausbau bestehender Wege, keinen Wegeneubau vor (siehe unten).
Mit dem Wege- und Gewässerplan können aber auch so genannte Planungen Dritter im Gebiet der Flurbereinigung genehmigt werden. Dies wurde bereits für Maßnahmen des Regionalentwicklungskonzeptes genutzt. Mit dem WGP bzw. seinen Änderungen wurde
Soweit sinnvoll und möglich sollen noch weitere Maßnahmen des Regionalentwicklungskonzeptes als Änderungen zum Wege- und Gewässerplan Großes Meer genehmigt werden.
... und der Ausbau der ländlichen Wege am Großes Meer
Auf der Basis einer Teil-Plangenehmigung wurde bereits vorzeitig (2004) mit dem Ausbau der vorhandenen, von der Teilnehmergemeinschaft ausgewählten landwirtschaftlichen Wege begonnen. Der Ausbau der in der Karte rot dargestellten ländlichen Wege wurde bereits fertig gestellt. Dabei wurden auch neue bunte Wegraine angesät.
Darüber hinaus ist noch der Ausbau der in der Karte pink dargestellten Wege vorgesehen.
Die Neuordnung des Flächeneigentums ...
ist ein Prozess, der sich über einen längeren Zeitraum erstreckt. Dabei sind auch die Ergebnisse des Arbeitskreises Landnutzung zu berücksichtigen, in dem noch über die genaue Abgrenzung von Kern- und Pufferzonen diskutiert wird. Auch andere Planungen werden berücksichtigt, etwa für Renaturierungsmaßnahmen, Schilfzonen und Schilfpolder an der Westerender Ehe bzw. der Wiegboldsburer Riede. Gemäß Flurbereinigungsprogramm soll die Neueinteilung im Herbst 2015 erfolgen.
Grundsätzlich gilt bei der Neuordnung, das jeder Eigentümer Anspruch auf wertgleiche Tauschflächen hat. Eine Verschlechterung der Situation für die einzelnen Eigentümer bei der Neueinteilung ist auf diese Weise ausgeschlossen.